Überflug am 29. April 1945

Am Tag der Befreiung überflog ein Flugzeug der US-Amerikanischen Streitkräfte das Kriegsgefangenenlager Stalag VII A in Moosburg.

Der Film zeigt das ganze Ausmaß und die unvorstellbare Größe des Lagers.

Aus der ganzen Welt nach Moosburg

Das Stalag VII A Moosburg war eines von zahlreichen deutschen Kriegsgefangenenlagern des Zweiten Weltkriegs. Es bestand von September 1939 bis zu seiner Befreiung am 29.04.1945. Tausende Gefangene aus der ganzen Welt durchliefen in dieser Zeit das Lager in Moosburg.

Von 1945-1948 befand sich auf dem Lager gelände das Internment Camp No. 6 für Funktionsträger des nationalsozialistischen Deutschlands.
Ab 1948 bauten in diesem Bereich Heimatvertriebene und Flüchtlinge den Moosburger Stadtteil Neustadt auf.

Ab den 60er Jahren lebten hier auch sogenannte Gastarbeiter mit ihren Familien.
Derzeit findet eine intensive Diskussion darüber statt, wie mit den noch erhaltenen Gebäuden umgegangen werden soll und wie die Erinnerungskultur vor Ort aussehen könnte.

Der Eingang zum Stalag Moosburg

A.1.2 Das System Stalag

Blick vom Wachturm am Haupteingang über die Hauptlagerstraße ins weitläufige Kriegsgefangen-Stammlager Stalag VII A. StadtA Moosburg: S-SON, Stalag; FOT-Alb TB-Wachsoldat

Was war ein Stalag?

Beim Stalag VII A handelte es sich um ein Kriegsgefangenenlager der Deutschen Wehrmacht, nicht um ein Konzentrations- oder Vernichtungslager. Die Errichtung eines Kriegsgefangenenlagers war vom Völkerrecht gedeckt.

„Stalag VII A“?

„Stalag“ ist die Abkürzung für „Mannschaftsstammlager“. In ihm wurden kriegsgefangene Mannschaften und Unteroffiziere untergebracht. „VII“ steht für den „Wehrkreis VII“ (München). Das gesamte Reichsgebiet war in Wehrkreise unterteilt. Diese waren zuständig für den Nachschub, die Ausbildung von Soldaten und für die Betreuung von Kriegsgefangenen. Der Buchstabe „A“ bedeutet, dass das Moosburger Lager als erstes im Wehrkreis errichtet wurde.

Als Stammlager war das Stalag VII A das Zentrum eines Systems hunderter Außenkommandos in der Südhälfte Bayerns, in denen sich Gefangene auf Arbeitseinsatz befanden und wo sie auch untergebracht waren. Vom Stalag aus wurde der Arbeitseinsatz organisiert. Im Stalag selbst lebten dagegen vor allem die Gefangenen, die sich gerade nicht auf Arbeitseinsatz befanden.

Vom Recht geschützt oder rechtlos – die unterschiedliche Situation der Gefangenen

Grundsätzlich galt für die Gefangenen die Genfer Konvention von 1929, die Mindeststandards zum Beispiel in den Bereichen Unterbringung, Ernährung oder Arbeitseinsatz sichern sollte. Deren Einhaltung überwachte unter anderem das Internationale Komitee vom Roten Kreuz mittels zahlreicher Lagerbesuche. Aus rassistischen und politischen Gründen behandelte die Wehrmacht die Gefangenen allerdings unterschiedlich. So wurde auf Briten und Amerikaner die Konvention fast vollständig angewendet, auf Franzosen, Polen und Jugoslawen dagegen nur eingeschränkt. Am Ende der Rangfolge standen die italienischen und die sowjetischen Gefangenen. Auf diese Gruppen fand die Genfer Konvention keine Anwendung. Sie waren daher völlig der Willkür der deutschen Führung ausgeliefert. Alle erlebten es gleichermaßen als bedrückend, dass sie nicht wussten, wie lange ihre Gefangenschaft dauern würde.

A.1.2 Lagermodell

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A.1.2 Luftbildaufnahme von 1945

A.1.2 Luftbild von 2023

A.1.2 Lagerplan von 1949

A.1.2 Wachturm am Lagereingang